Die Kassenführung insbesondere in bargeldintensiven Betrieben einzurichten, ist eine immer komplexere Aufgabe geworden. Unterlaufen hierbei formelle oder materielle Fehler, führt das im Rahmen einer Betriebsprüfung oder einer Nachschau regelmäßig zur Schätzung von Umsatz und Gewinn.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – ebenso wie die steuerlichen Ordnungsvorschriften der Abgabenordnung (AO) – zu kennen und rechtssicher anzuwenden. Das gilt für Papieraufzeichnungen bei Führung offener Ladenkassen und bei elektronischen Aufzeichnungen gleichermaßen. Werden Unterlagen in elektronischer Form aufgezeichnet oder aufbewahrt, müssen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)1 beachtet werden.
Alle Details finden Sie im PDF:
M-Info ordnungsgemäße Kassenführung