Wer im europäischen Ausland wohnt oder plant, wegzuziehen oder sich auch länger dort aufzuhalten gedenkt, sollte baldmöglichst seine Nachlassplanung prüfen und über eine Neugestaltung nachdenken. Grund dafür ist die Europäische Erbrechtsverordnung, die
ab dem 17. August 2015 gilt und ganz neue Regelungen nach sich zieht.
Wer ein Grundstück kauft, muss neben dem Kaufpreis noch Kosten für Notar, für das Grundbuchamt und die Grunderwerbsteuer aufbringen. Diese beträgt in einigen Bundesländern inzwischen 6,5 %, sodass es wissenswert ist, welche Aufwendungen in die
Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind.
Diese und weitere Themen finden Sie in der neuesten Ausgabe Juli 2015:
Blitzlicht_07-2015_WEB