Für freie Wohnungen oder Unterkünfte sowie für die freie Verpflegung von Mitarbeitern gibt es ab 1. Januar 2019 neue Sachbezugswerte. Der Betriebsausgabenabzug eines Gewinnermittlers für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit einem zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist mitunter nur beschränkt möglich. Die zugrunde liegende Berechnungsformel gilt unabhängig von der Anzahl der getätigten Fahrten. Entsendet ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, ist grundsätzlich die gesamte Reisezeit zu vergüten. Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der sog. Reisevorleistungs- einkauf eines Reiseveranstalters nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliege.
Diese und weitere Themen finden Sie in der neuesten Ausgabe Januar 2019:
Blitzlicht_01-2019_WEB