Setzt ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erdienung der ihm zugesagten Pension sein Dienstverhältnis in Teilzeit und mit reduzierten Bezügen fort, kann dies zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen. Diese unerwünschte Steuer- folge lässt sich vermeiden.
Der Bundesfinanzhof hat die von der Finanzverwaltung gewährte Steuerver- günstigung auf Sanierungsgewinne von Unternehmen in der Krise abgelehnt. Das gilt auch für Altfälle.
Ab dem 1. Januar 2018 treten Neuregelungen beim gesetzlichen Mutterschutz in Kraft. Auch die maßgeblichen Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft werden mit Jahresbeginn 2018 angepasst.
Diese und weitere Themen finden Sie in der neuesten Ausgabe Januar 2018:
Blitzlicht_01-2018_WEB