Die Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen und Taxameter ist zum 1. Januar 2017 ausgelaufen. Nur noch revisionssichere Registrierkassen oder eine ordnungsgemäß geführte offene Ladenkasse schützen jetzt vor Hinzuschätzungen des Finanzamts.
Der Austausch von Heizkörpern bei einem angeschafften Gebäude sowie altersübliche Defekte des Gebäudes gehören zu den Aufwendungen, die in die 15 %-Grenze für die Ermittlung der anschaffungsnahen Herstellungskosten einzubeziehen sind.
Der Beschluss zur Bestellung eines Verwalters durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss zwingend den Bestellungszeitraum enthalten. Ansonsten ist er unwirksam.
Diese und weitere Themen finden Sie in der neuesten Ausgabe Januar 2017:
Blitzlicht_01-2017_WEB