Ab 2023 wird das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver. Das über- arbeitete Jahressteuergesetz 2022 sieht noch einmal einige Verbesserun- gen bei der Homeoffice-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor. Grund genug, auf diese Verbesserungen ab 01.01.2023 einen genauen Blick zu werfen.
Fragestellungen zum häuslichen Arbeitszimmer bleiben weiterhin ein dau- erhaftes Thema. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich einen Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehmerin aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Ar- beitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann.
Auch Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreis- pauschale i. H. von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Berechtigten am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland im- matrikuliert bzw. an einer Berufsfachschule angemeldet sind.
Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt ge- meldet. Jedem, der über entsprechende Plattformen handelt, sollte be- wusst sein, dass über die Meldepflichten ein noch genauerer Abgleich mit den erklärten Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung möglich ist.
Diese und weitere Themen finden Sie in der neuesten Ausgabe – Februar 2023:
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