Wird für einen nicht an der Gesellschaft beteiligten angestellten GmbH- Geschäftsführer ein Zeitwertkonto für seinen vorzeitigen Eintritt in den Ruhe- stand eingerichtet, fällt auf die einbehaltenen Beträge keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof widerspricht damit der Auffassung der Finanzverwaltung.
Geschäftsführer einer GmbH sind als Beschäftigte regelmäßig sozialversiche- rungspflichtig. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer durch Einfluss auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesell- schaft bestimmen kann.
Für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 hat der Bundesfinanzhof schwer- wiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelung von einhalb Prozent für jeden vollen Monat.
Diese und weitere Themen finden Sie in der neuesten Ausgabe August 2018:
Blitzlicht_08-2018_WEB