Minijobs

Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab 01.01.2024 beachten. Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten grundsätzlich auch geringfügig Beschäftigte für die Ausübung eines Minijobs.

Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie im PDF:
M-Info Minijobs

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