Die Gründung einer Immobilien-GmbH erfolgt regelmäßig vor dem Hintergrund des langfristen Aufbaus von Immobilienvermögen zum Zwecke der Vermietung (sog. buy-and-hold-Strategie). Das wesentliche Motiv, die Immobilien nicht im Privatvermögen zu erwerben, liegt insbesondere in der laufenden Ertragsteuerbelastung der Immobilien-GmbH: Sofern die Voraussetzungen der sog. erweiterten Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. Gewerbesteuergesetz (GewStG) erfüllt sind, findet lediglich ein kombinierter Ertragsteuersatz i. H. v. effektiv 15,825% (Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) Anwendung.
Gewerbesteuer fällt auf die Vermietungseinkünfte nicht an, es handelt sich wirtschaftlich um eine Art Steuerbefreiung. Die laufende Steuerbelastung der Immobilien-GmbH ist damit zumeist geringer als bei einer Investition aus dem Privatvermögen, bei der die Besteuerung mit dem individuellen Einkommensteuersatz (ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) erfolgt. Dies gilt umso mehr, als die Einkünfte in der Immobilien-GmbH verbleiben und damit keine Ausschüttungsbesteuerung ausgelöst wird.
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M-Info Gründung einer Immobilien-GmbH