EU AI Act: Künstliche Intelligenz im Unternehmen

Die technischen Möglichkeiten aus einem Einsatz Künstlicher In- telligenz („KI“ oder in englischer Sprache „AI“) entwickeln sich ra- sant, die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, der Fantasie wenig Grenzen gesetzt.

Auch Unternehmen setzen KI in verstärktem Maße bereits ein, inte- grieren diese in ihre Arbeitsabläufe; KI unterstützt, bereitet vor und teils werden ganze, bislang von Menschen vorgenommene Arbeits- schritte bei der Herstellung von Produkten oder der Abarbeitung von Dienstleistungen durch KI ersetzt.

Der Einsatz künstlicher Intelligenz war bislang weitgehend unge- regelt. Nun haben die EU-Mitgliedstaaten im Mai 2024 den sog. „EU AI Act“ verabschiedet und beschlossen. Dieser gilt als das ers- te weltweite KI-Gesetz und diese Verordnung ist, von einigen Aus- nahmen abgesehen, 24 Monate nach dem Inkrafttreten auch von Unternehmen anzuwenden. Diese Mandanten-Info dient als erste Orientierung für Führungskräfte1 in Unternehmen, die sich mit die- sem Themenkomplex auseinandersetzen müssen.

Alle Details finden Sie im PDF:
M-Info Künstliche Intelligenz im Unternehmen

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