Elektronische Kassenmeldung

Ab 01.01.2025 wird das elektronische Mitteilungsverfahren der Finanzämter zur Meldung elektronischer Kassensysteme zur Verfügung stehen (BMF-Schreiben vom 28.06.2024).

Die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme wurde bereits im Jahr 2020 eingeführt (Kassengesetz), allerdings durfte bislang von der Meldung abgesehen werden (BMF-Schreiben vom 06.11.2019), weil es bisher nicht möglich war, die Daten elektronisch zu übermitteln.

Alle Details finden Sie im PDF:
Kurzinfo Elektronische Kassenmeldung

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