Die Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe ist Teil des Systems der Künstlersozialversicherung und bereits seit dem 01.01.1983 geltendes Recht. Die Künstlersozialabgabe kann im Grunde jedes Unternehmen treffen, auch wenn es nicht zum engeren Kreis der Unternehmen zählt, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten. Die Pflicht zur Erhebung der Künstlersozialabgabe kann Unternehmen bereits dann treffen, wenn Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten erteilt werden, um von diesen z.B. den Internetauftritt oder Werbeprospekte gestalten zu lassen. Auch Zahlungen, die an Influencer für Aktivitäten im Rahmen des Social-Media-Marketings geleistet werden, rücken immer mehr in den Fokus und können eine Künstlersozialabgabepflicht begründen.

Alle Details finden Sie im PDF:
M-Info Die Künstlersozialabgabe

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