Vor Beginn des neuen Jahres sollte nicht versäumt werden, die Miethöhe bei verbilligter Vermietung zu prüfen und eine Anpassung der Miete an die ortsüblichen Mieten zum 1. Januar 2016 vorzunehmen.
Bestehende Freistellungsaufträge ohne steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) verlieren ab 01.01.2016 ihre Gültigkeit. Deshalb sollte geprüft werden, ob diese IdNr schon bei Erteilung der Freistellungsaufträge erfasst worden ist. Falls nicht, sollte den Instituten noch…
Ist eine Buchführung formell ordnungsgemäß oder hat sie nur ganz geringfügige formelle Mängel, kann der Nachweis der materiellen Unrichtigkeit nicht allein auf Grund des Zeitreihenvergleichs geführt werden.
Unternehmer, die Wirtschaftsgüter ihrem Betriebsvermögen zuordnen, müssen einen Veräußerungsgewinn auch dann voll versteuern, wenn ein Teil der Abschreibungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden konnte.
Ab dem 1. Oktober 2015 können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags (Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren) für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
Wer im europäischen Ausland wohnt oder plant, wegzuziehen oder sich auch länger dort aufzuhalten gedenkt, sollte baldmöglichst seine Nachlassplanung prüfen und über eine Neugestaltung nachdenken.
Nachdem die Finanzverwaltung festgestellt hat, dass Kassensysteme manipuliert werden können, wird dies bei Außenprüfungen verstärkt zum Schwerpunkt. Die Finanzverwaltung kennt inzwischen alle Tricks, weil sie sich diese bei den Herstellern von Kassensystemen…
Auch nach der Änderung des Reisekostenrechts sind die Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten grundsätzlich unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar.
Steuerzahler sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihnen das Finanzamt vor Jahren die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung erlassen hat. Wenn sich Gesetze oder Einkommensverhältnisse gravierend ändern, dann muss ggf. wieder eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.