Neueste Informationen zu Steuern, Recht und Wirtschaft – April 2017

Aufwendungen für einen Raum, der sowohl beruflichen als auch privaten Zwecken dient, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Häufiger Streitpunkt mit dem Finanzamt ist, ob die Abgabe von Speisen und Getränken dem regulären oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt.

Nach einer Finanzgerichtsentscheidung spricht die Bereitstellung von Mobiliar in der Cafeteria eines Krankenhauses gegen den ermäßigten Umsatzsteuersatz. Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Urteil seine Rechtsprechung, wo nach auch Investoren von Personengesellschaften Mietwohnungen wegen Eigenbedarfs kündigen können.

Diese und weitere Themen finden Sie in der neuesten Ausgabe April 2017:
Blitzlicht_04-2017_WEB

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