Vor Beginn des neuen Jahres sollte nicht versäumt werden, die Miethöhe bei verbilligter Vermietung zu prüfen und eine Anpassung der Miete an die ortsüblichen Mieten zum 1. Januar 2016 vorzunehmen.
Diese und weitere Themen finden Sie in der neuesten Ausgabe Dezember 2015:
Blitzlicht_12-2015_WEB