Umsatzsteuer in der Arztpraxis

Die allgemeine Auffassung, dass die heilberufliche Tätigkeit stets von der Umsatzsteuer befreit ist, stimmt so nur bedingt. Steuerfrei sind ausschließlich die Maßnahmen, mit denen ein therapeutisches Ziel verfolgt wird. Aber im Rahmen einer heilberuflichen Tätigkeit werden immer mehr Leistungen darüber hinaus erbracht, mitunter ohne Heilungsabsicht.

Alle Details finden Sie im PDF:
M-Info Umsatzsteuer in der Arztpraxis

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