Reisekosten ab 2025

Änderungen bei der Reisekostenabrechnung. Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht auch die BMF-Schreiben beachten. Nur für auswärtige Tätigkeiten gelten Reisekostengrundsätze. Auswärtig ist eine Tätigkeit, wenn sie weder in der Wohnung noch an der ersten Tätigkeitsstätte geleistet wird. Je Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben.

Alle Details finden Sie im PDF:
Kurzinfo Reisekosten ab 2025

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