Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Bundesrat hat am 22.03.2024 das sog. Wachstumschancengesetz endgültig verabschiedet, das sich auch auf den Lohnsteuerabzug von einigen Gehaltsextras auswirkt. Zuvor hatte die Bundesregierung bereits das Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht. Dadurch werden u. a. die steuerlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer verbessert.
Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie im PDF:
M-Info Extras für Ihre Beschäftigten 2024