Die Grundsteuer sorgte für Aufregung und Unmut. Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verfügt, dass sie neu geordnet werden müsse. Immerhin weitere vier Jahre wurden seitens der Gesetzgebung darauf verwendet, um ein Gesetz zu formulieren, das zig Millionen in Deutschland verpflichtete, die neueren Daten innerhalb von vier Monaten, bis zum 31.10.2022, grundsätzlich elektronisch(!) einzureichen.
Mehr zum Thema finden Sie in der neuesten Ausgabe – Einheitliches Unternehmenskonto: Behördenkontakte digitalisieren:
M-Info Einheitliches Unternehmenskonto Behördenkontakte digitalisieren