Neueste Informationen zu Steuern, Recht und Wirtschaft – September 2019
Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können nur bis 1.000 € im Monat steuerlich berücksichtigt werden. Nicht unter diese Begrenzung fallen jedoch Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände. Ausgaben für Firmenfeiern können nur dann steuermindernd…