Neueste Informationen zu Steuern, Recht und Wirtschaft – Dezember 2015
Vor Beginn des neuen Jahres sollte nicht versäumt werden, die Miethöhe bei verbilligter Vermietung zu prüfen und eine Anpassung der Miete an die ortsüblichen Mieten zum 1. Januar 2016 vorzunehmen.